Im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung treffen die Parteien weitgehende Mitwirkungspflichten. Wird das Verwaltungsverfahren aus der Optik der Untersuchungsmaxime betrachtet, treten die Mitwirkungspflichten allerdings in den Hintergrund. Diese Optik gilt es zu korrigieren, weil sie den Blick auf die Rechtswirklichkeit verstellt. Die Grundproblematik der Sachverhaltsermittlung liegt im Verhältnis zwischen Untersuchungsmaxime und Mitwirkungspflichten, also in der Aufgabenverteilung zwischen Behörde und Privaten. Dieses Verhältnis ist mit Blick auf die Sachverhaltsermittlung als arbeitsteiliger Prozess zu definieren. Das vorherrschende Modell der Untersuchungsmaxime erscheint daher unvollständig und ist durch die Mitwirkungsmaxime zu ergänzen. In diesem neuen Modell kann die Rolle der Partei im Verwaltungsverfahren angemessen dargestellt werden. Autor: Christian Meyer
Über den Autor Christian Meyer
Christian Meyer, geboren 1952, ist ein in der Nähe von Berlin lebender Diplom-Psychologe und spiritueller Lehrer. Seine Arbeit, die Spiritualität und Psychotherapie verbindet, zeichnet sich durch ihre große Systematik, Klarheit und Direktheit aus. Kernpunkt seiner Lehre ist die Arbeit mit Gefühlen, deren vollständiges Erleben eine tiefere Schicht des Bewusstseins erfahrbar machen und letztlich zum Erwachen führen soll. Um möglichst vielen Menschen auf der Suche nach Selbstverwirklichung und innerer Freiheit helfen zu können, gründete Christian Meyer in Berlin das spirituelle Zentrum "zeit-und-raum".